Allgemeine Geschäftsbedingungen Hilfsmittelverleih
Wundmanagement Irrgang · Stand: Mai 2026
1. Vertragsparteien
Der Leihvertrag wird abgeschlossen zwischen der Wundmanagement Irrgang, Poststrasse 21, 8556 Wigoltingen (nachfolgend «Verleiher») und dem Mieter (nachfolgend «Mieter»). Mit der Entgegennahme des Leihguts erkennt der Mieter diese Bedingungen an.
2. Leihgegenstand und Übergabe
Der Verleiher überlässt dem Mieter das vereinbarte Hilfsmittel (nachfolgend «Leihgut») gereinigt, geprüft und funktionsfähig. Art, Zustand und Inventar des Leihguts werden bei Übergabe schriftlich oder per Foto festgehalten. Der Mieter bestätigt die Übernahme in einwandfreiem Zustand.
3. Mietdauer und Rückgabe
Die vereinbarte Mietdauer beginnt mit der Übergabe und endet zum vereinbarten Rückgabetermin. Eine Verlängerung ist nach vorheriger Absprache möglich. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Termin am Verleihstandort oder – nach Absprache – am Wohnort des Mieters zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ohne Abmeldung wird die tägliche Leihgebühr weiterberechnet.
4. Leihgebühren und Zahlung
Die Leihgebühren werden individuell vereinbart und vor Übergabe schriftlich bestätigt. Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. gesetzlicher MwSt. Die Zahlung ist bei Übergabe fällig (bar oder TWINT). Eine Rechnung kann auf Wunsch ausgestellt werden. Depot-Zahlungen sind möglich und werden bei ordnungsgemässer Rückgabe vollständig erstattet.
5. Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Leihgut sorgfältig und zweckentsprechend zu behandeln. Das Leihgut darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen sind untersagt. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch, Verlust oder Diebstahl entstehen.
6. Haftung des Verleihers
Der Verleiher haftet für versteckte Mängel des Leihguts, die bei Übergabe nicht erkennbar waren. Bei technischen Defekten während der Mietzeit hat der Mieter unverzüglich Kontakt aufzunehmen. Der Verleiher stellt nach Möglichkeit ein Ersatzgerät zur Verfügung. Eine Haftung für indirekte Schäden, die durch Ausfall des Leihguts entstehen, ist ausgeschlossen.
7. Reinigung und Hygiene
Das Leihgut wird vor jeder Ausgabe einer Aufbereitungsprozedur unterzogen (Reinigung, Desinfektion, Funktionskontrolle). Der Mieter gibt das Leihgut gereinigt zurück. Andernfalls wird eine Reinigungspauschale von CHF 25.00 bis CHF 80.00 je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
8. Krankenkasse und Kostengutsprache
Bei Hilfsmitteln, die über die Krankenkasse oder IV abgerechnet werden können, unterstützt der Verleiher den Mieter auf Wunsch bei der Einreichung der Kostengutsprache. Der Mieter ist eigenverantwortlich für die Klärung der Kostenübernahme. Der Verleiher übernimmt keine Garantie für eine Vergütung durch Dritte.
9. Vorzeitige Kündigung
Der Mieter kann den Leihvertrag jederzeit durch Rückgabe des Leihguts beenden. Eine anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nach Vereinbarung und Zustand des Leihguts.
10. Datenschutz
Die erhobenen Personendaten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Leihvertrags verwendet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Wundmanagement Irrgang.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Weinfelden (TG), Schweiz.
